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AGB

 
SIMONE DESIGN Schneider
aus Pratteln
Stand August 2021

1. Geltungsbereich

Alle Leistungen der SIMONE DESIGN Schneider, nachfolgend «SIMONE DESIGN» genannt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von SIMONE DESIGN erkennt der Auftraggeber die Geltung der nachstehenden AGB an. Diese AGB gelten auch für Geschäftskontakte in der Zukunft, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zwingend der Schriftform.

2. Leistungen

SIMONE DESIGN erbringt die nachfolgenden Leistungen in den Geschäftsfeldern Corporate Identity, Design, Freelancer, Webdesign, Konzeption, Folierungen und Beschriftungen.

3. Sorgfalts- und Treuepflicht

SIMONE DESIGN verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, für die Auftraggeberin erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Honorarkosten

Das Angebot ist für den vereinbarten Leistungsumfang im Sinne eines Kostendachs verbindlich. Zeigt sich im Projektverlauf, dass die effektiven Aufwendungen die im Angebot genannten Beträge übersteigen, so wird SIMONE DESIGN die Auftraggeberin so früh wie möglich darüber informieren. Mehraufwendungen durch inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche in den Angeboten genannten Beträge beinhalten keine MwSt., da SIMONE DESIGN nicht MwST. pflichtig ist.

5. Nebenkosten

Nebenkosten umfassen u.a. Farbausdrucke, Kopien sowie Kleinmaterial werden nach Aufwand verrechnet.

 

Reisespesen werden von von SIMONE DESIGN vorausbezahlt und gemäss effektiven Kosten abgerechnet.

 

Fremdkosten Dritter werden von SIMONE DESIGN im Rahmen des Auftrags und auf Kosten der Auftraggeberin veranlasst. Diese Kosten werden der Auftraggeberin zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor der entsprechende Auftrag ausgelöst wird. Fremdkosten werden wenn immer möglich direkt verrechnet.

 

Lizenzkosten für Bildmaterial wie auch Schriften werden auf die Anforderungen der Auftraggeberin abgestimmt und separat verrechnet.

6. Zahlungsbestimmungen

Basierend auf dem Angebot werden in der Regel bei Auftragserteilung 30%, bei Auftragsabschluss 70% zur Zahlung fällig.

 

Bei mehrmonatiger Projektdauer können Zwischenrechnungen erbrachter Leistungen gestellt werden. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig.

7. Auftragsabbruch oder -reduktion

Die Auftraggeberin hat von SIMONE DESIGN  für die bereits ausgeführten, effektiven Leistungen vollumfänglich zu entschädigen. Vorleistungen Dritter werden ebenfalls verrechnet. Dies gilt auch bei beiner Reduktion des Auftrages für die bis dahin erbrachten Vorleistungen von SIMONE DESIGN und Dritten.

8. Urheber- & Nutzungsrechte

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Wertschöpfungen durch das Urheberrechtgesetz geschützt.

 

Nach vollständiger Bezahlung der Leistungen und der vereinbarten Vergütung, werden dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte aller Arbeiten zu diesem Projket zeitlich und räumlich unbegrenzt eingeräumt.

 

Sämtliche Urheberrechte an Entwürfen und Skizzen und alle nichtgewählten Varianten bleiben im Besitz von SIMONE DESIGN und werden normalerweise nicht ausgehändigt. Eine Verwendung nichtgewünschter Varianten und Ideen dürfen erst nach der Zustimmung von SIMONE DESIGN und nach Bezahlung einer gesondert zu vereinbarenden Entschädigung erfolgen.

SIMONE DESIGN ist berechtigt, mit dem Projekt sowie dem Namen des Kunden zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt als Referenz (in ihrem Portfolio) zu werben (als Case Study) und das Logo des Kunden hierfür unentgeltlich zu verwenden.

9. Urhebernennung

Bei Druckerzeugnissen wird SIMONE DESIGN als Urheber im Impressum oder mittels einer unauffälligen Signatur auf dem Werbeträger genannt. Bei digitalen Projekten, wird SIMONE DESIGN im Impressum mit Verlinkung zur eigenen Webseite erewähnt.

 

Von SIMONE DESIGN und von ihr beigezogene Dritten ist es erlaubt, die Auftraggeberin zu nennen und sämtliche Arbeitsergebnisse für Werbezwecke zu beschreiben und Abbildungen davon zu zeigen. Diese Inhalte dürfen auf der Website von SIMONE DESIGN sowie Social Media Kanäle. Zeitpunkt und Umfang sind mit der Auftraggeberin nicht abzustimmen. Grundsätzlich dürfen im Rahmen der Kommunikation von SIMONE DESIGN nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden.

10. Gewährleistung
Allgemein

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Arbeiten Dritter (z.B. Muster, Daten, Design- und Gestaltungsarbeiten, Fotos, usw.) kann SIMONE DESIGN auch ohne konkreten Hinweis seitens der Auftraggeberin davon ausgehen, dass die Berechtigung zur  Verwendungen vorliegt und somit keine Rechte von Dritten verletzt werden.

 

Bei Autofolierungen

Es gelten die Garantiebestimmungen der Produktehersteller. Die Haltbarkeit der Folien sind je nach Hersteller und Einsatz des Fahrzeuges unterschiedlich. Die Garantie erlischt insbesondere, wenn Änderungen, Reparaturen oder Nichtbeachtung die vom Lieferanten vorgeschriebene Anwendungen an den Produkten vorgenommen werden.

Für mangelhafte Ware haftet die SIMONE DESIGN nur, sofern diese bei der Abnahme klar erkennbar waren. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich und unter Angabe der genauen Mängel angegeben werden. Jegliche Haftung für mangelhaften Gebrauch oder Einsatz der Ware wird wegbedungen. Es können nur lackierte Fahrzeugteile foliert werden. In den Offerten offeriert SIMONE DESIGN nur die Folierung der Ausenseite des Fahrzeuges.  Innenraum, Armaturen, Motorraum und Türfälze sind zusätzliche Leistungen und werden separat nach entsprechendem Aufwand verrechnet. Der Fahrzeuglack muss vor einer Folierung vollständig ausgehärtet sein. Bei Reparaturen sind das 6 Wochen nach einer Lackierung. Wird diese Frist nicht eingehalten, lehnt SIMONE DESIGN jegliche Haftung für Beschädigungen ab. Weiter müssen Lackierungen am Fahrzeug welche nicht der Originalen Ausführung ensprechen vor einer Folierung an SIMONE DESIGN gemeldet werden. Ansonsten könnte es bei einer Entfernung der Folien zu Schäden am Fahrzeug kommen. Auch dafür lehnt SIMONE DESIGN jede Haftung ab. Die falsche Reinigung von Folien kann zu Beschädigungen führen. SIMONE DESIGN lehnt jede Garantie ab, die durch falsche Reinigung verursacht worden ist. Welche Reinigungsmethoden und -mittel angewendet werden können, ist je nach Hersteller unterschiedlich und muss vom Auftraggeber abgeklärt werden.

11. Rechtliche Unbedenklichkeit

Es obliegt dem Auftraggeber, Arbeitsergebnisse darauf zu überprüfen, ob sie gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder allgemeinen Werbegesetze verstossen. SIMONE DESIGN haftet nicht für die marken-, urheber- oder oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Ebenso wenig haftet sie für die in Werbeveröffentlichungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des Auftraggebers.

12. Bereitstellung von offenen Daten

SIMONE DESIGN ist nicht verpflichtet, Daten an die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin, dass ihr Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

13. Haftung

Bei Mängeln ist der Kunde nur berechtigt,  Minderung oder auch Nacherfüllung zu verlangen. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder besteht kein Interesse des Auftraggebers an dieser, kann der Auftraggeber auf andere Gewährleistungsrechte übergehen. Soweit sich Mängel nur auf einen  Teil der Leistung beschränken, kann nur dieser Teil bemängelt werden, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist.

 

Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht höchstens dem Auftragswert. SIMONE DESIGN haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen oder entgangene Nutzungen.

 

Die Freigabe und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von SIMONE DESIGN. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei SIMONE DESIGN zu melden. Danach gelten die Arbeiten und Ausführungen als vertragsgemäss und mangelfrei abgenommen.

 

Die Auftraggeberin übernimmt durch die Unterzeichnung des «Gut zum Druck» der Druckerei die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt der Drucksache. Verzichtet der Auftraggeber aus Zeit- oder Kostengründen auf ein schriftliches «Gut zum Druck», übernimmt die SIMONE DESIGN keinerlei Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse. Reklamationen bei Leistungen Dritter (wie Fotografen, Lithografen, Illustratoren, Drucker etc.), zu deren Beschaffung die SIMONE DESIGN lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung der SIMONE DESIGN.

 

Schäden an Motorfahrzeugen bei Folierungen:

SIMONE DESIGN haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen des Kunden, es sei denn, sie sind grobfahrlässig durch SIMONE DESIGN verursacht worden. SIMONE DESIGN geht bei einer Folierung stets von einem Fahrzeuglack ab Werk aus. Für nachlackierte Teile übernimmt die SIMONE DESIGN keinerlei Haftung für entstandene Schäden

14. Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Gerichtsstand

Es kommt das Schweizer Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der SIMONE DESIGN.

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